Förderungsmaßnahmen für Sportanlagen im Auftrag burgenländischer Gemeinden Link zur Förderung kopieren

Förderung umfasst die Unterstützung von Gemeinden bei der Errichtung und Sanierung von Sportanlagen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
post.a9-sport@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/sport/sportfoerderungen/sportstaettenbau/

  • Überprüfung der Abrechnungen
  • Begehung
  • Fertigstellungsbescheid

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Sportförderungsgesetz 2004; Bgld. Sportförderungsrichtlinien
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074376

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