Tierverwahrerförderung Link zur Förderung kopieren

Vereine, Personen und Institutionen, die Tierverwahrungen nach den Vorgaben des Landes Oberösterreich betreiben, sowie die für den Tierschutz tätig werden, werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert.

Das Land steuert und plant gemeinsam mit den Partner/innen vor Ort – insbesondere den Tierschutzorganisationen – Maßnahmen, damit in Oberösterreich die Voraussetzungen für die artgerechte Haltung von Tieren geschaffen werden.

Ziele für Oberösterreich sind: 

  • die Förderung des Tierschutzes
  • die artgerechte Haltung von Tieren in Menschenobhut, einschließlich der Nutztierhaltung
  • das Verhindern von ungerechtfertigten Leiden, Schmerzen und Schäden und dass Tiere in schwere Angst versetzt werden
  • ein positives Zusammenleben von Mensch und Tier
  • die Vermittlung des richtigen Umgangs mit Tieren, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen
  • die Förderung von tierschutzrelevantem Wissen und Kompetenz, insbesondere für Tierhalter/innen
  • ein regionalisiertes Angebot für die Verwahrung von Fundtieren
  • eine möglichst rasche Vermittlung eines verwahrten Tieres an neue qualifizierte Halter/innen
  • das Setzen von Maßnahmen, damit schwer vermittelbare Tiere in bestehende Einrichtungen integriert werden können

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-14201
ges.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oö i.d.g.F., Tierschutzgesetz, Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung, Tierschutzkontrollverordnung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Förderung von Tierverwahrstellen

Referenznummer

1074350

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