Finanzierung der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG (9. MIP) nach Privatbahngesetz 2004 Link zur Förderung kopieren

Im Sinne des § 4 des Privatbahngesetzes 2004 (BGBl. I/39 v. 30. April 2004) und mit dem Ziel

  • der Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen Schienenverkehrs, der auch künftigen infrastrukturellen Ansprüchen im Eisenbahnbereich qualitativ und quantitativ entsprechen kann;
  • der Berücksichtigung von sicherheitsrelevanten Vorgaben, die nicht nur im Eisenbahngesetz enthalten sind, sondern z.B. auch Arbeitnehmerschutzbestimmungen umfassen, die im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGStG) oder in der Eisenbahnkreuzungsverordnung enthalten sind;
  • für Kapazitätsverbesserung und –erweiterung im Schienenverkehr;
  • zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Verkehrsleistung aus infrastruktureller Sicht;
  • zur Unterstützung und Fortführung der österreichischen Verkehrspolitik durch Maßnahmen zur Attraktivierung des Schienenpersonen- und -güterverkehrs auch auf regionalen Strecken;
  • zur Anhebung der Betriebssicherheit auf der Strecke auf den Stand der Technik

werden in den Jahren 2021 bis 2025 Finanzierungsbeiträge von Bund und Land Burgenland geleistet (Mittelfristiges Investitionsprogramm).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2, Hauptreferat Landesplanung
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
0576002117
post.a2-verkehrskoordination@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/default-b2140753f9/

Rechtsgrundlage

Übereinkommen zur Finanzierung der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG (9. MIP)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

7,943 Mio. Euro

Referenznummer

1074129

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