Förderung der spezialisierten Kurzzeitpflege zuhause Link zur Förderung kopieren

  • Diese Förderung hat den Zweck, pflegende Angehörige von Menschen mit spezialisiertem Pflegebedarf (z.B. Langzeitbeatmung) stunden- oder auch tageweise für einen maximalen Zeitraum von 28 Tagen oder 672 Stunden pro Jahr zu entlasten.
  • Da diese Klientinnen durch die Art der spezialisierten Pflege das Kurzzeitpflegeangebot in den stationären Alten- und Pflegeheimen nicht in Anspruch nehmen können, findet die spezialisierte Kurzzeitpflege zuhause statt.
  • Ein Mensch mit einem spezialisierten Pflegebedarf (zB Langzeitbeatmung) wird zuhause von pflegenden Angehörigen betreut und gepflegt und eine Kurzzeitpflege oder Tagespflege in einem bereits vorhandenen Setting mit Finanzierung durch das Land Tirol kann aufgrund der spezialisierten Pflegesituation nicht in Anspruch genommen werden.
  • Unterstützungsleistungen werden bis zu einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro pro Monat für Alleinstehende gewährt. Die Einkommensgrenze von 2.500 Euro erhöht sich bei nicht Alleinstehenden für jede unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um 400 Euro, für jede unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung um 600 Euro pro Lebensgemeinschaft.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege
Adamgasse 2a
6020 Innsbruck
05125082883
pflege@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der Hilfe für pflegebedürftige Personen und der spezialisierten Kurzzeitpflege zuhause
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074103

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