Förderung der qualifizierten Kurzzeitpflege (Übergangspflege) Link zur Förderung kopieren

Diese Förderung hat den Zweck, pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt eine finanzielle Unterstützung für eine qualifizierte Kurzzeitpflege/qualifizierte Nachsorge (Übergangspflege) in einer spezialisierten Pflegeeinrichtung zu gewähren, mit dem Ziel, dem pflegebedürftigen Menschen wieder eine häusliche Pflege und ein selbständiges Leben zu Hause ermöglichen zu können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege
Adamgasse 2a
6020 Innsbruck
05125082883
pflege@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/

Rechtsgrundlage

Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz, Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der qualifizierten Kurzzeitpflege/qualifizierten Nachsorge für pflege- und betreuungsbedürftige Personen (Übergangspflegerichtlinie)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1074079

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