Förderung der Kurzzeitpflege für betreuungs- und pflegebedürftigen Personen in Tirol Link zur Förderung kopieren

  • Die Bereithaltung von Kurzzeitpflegeplätzen ist ein wichtiger Baustein im Leistungsspektrum der extramuralen Pflegeangebote. In Fällen von akut auftretenden Pflegenotwendigkeiten bei zu Hause gepflegten Personen, urlaubsbedingten Ersatzpflegeangeboten zur Entlastung von pflegenden Angehörigen oder nach einer Krankenhausentlassung in Folge eines Akutereignisses sollen Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen.
  • Mit dieser stationären Kurzzeitpflegemaßnahme werden entsprechende Förderungslücken bei der Unterstützung pflegender Angehöriger für die Tiroler Bevölkerung geschlossen.
  • Die Kurzzeitpflege umfasst die Pflege in einem Alten- und Pflegeheim mit Leistungsvereinbarung mit dem Land Tirol für grundsätzlich maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege
Adamgasse 2a
6020 Innsbruck
05125082883
pflege@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/

Rechtsgrundlage

Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz, Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der Kurzzeitpflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personen in Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1074061

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