Förderung der Tagespflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personen in Tirol Link zur Förderung kopieren

Die Tagespflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personen in Tirol dient zum einen der Aktivierung, Unterstützung und Pflege der Zielgruppe und zum anderen der Entlastung von pflegenden Angehörigen, die mit ihrem wertvollen Engagement ein möglichst langes Verbleiben zu Hause gewährleisten.

Die Leistungen werden durch Gemeinden, Gemeindeverbände, Orden, Träger und Einrichtungen erbracht.

Folgende Leistungen kommen in Betracht:

  • Organisation eines strukturierten, abwechslungsreichen, bedarfsorientierten Tagesprogrammes
    inkl. der notwendigen Pflegemaßnahmen durch qualifizierte Fachkräfte
  • Aufenthalt und Verköstigung
  • Möglichkeit der Mittagsruhe
  • Sicherstellung und Organisation des Fahrtendienstes, falls dieser nicht von den Angehörigen bewerkstelligt werden kann

Um die Gewährung dieser Förderung ist vom Förderwerber über den Leistungserbringer anzusuchen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege
Adamgasse 2a
6020 Innsbruck
+43 512 508 2883
pflege@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/

Rechtsgrundlage

Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz, Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der Tagespflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personen in Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1074053

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