Mitfinanzierung der 24-h-Betreuung für langzeitbeatmete Klient:innen Link zur Förderung kopieren

  • Diese Förderung soll Menschen, die an eine Langzeitbeatmung gebunden sind, ein Leben zuhause ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.
  • Um diese Förderung ist schriftlich aber formlos anzusuchen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege
Adamgasse 2a
6020 Innsbruck
+43 512 508 2883
pflege@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/

Rechtsgrundlage

Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz, Richtlinie über die Förderung der Mitfinanzierung der 24-h-Betreuung für langzeitbeatmete Klient:innen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1073881

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