Hilfe zur stationären Pflege Link zur Förderung kopieren

Kann eine pflegebedürftige Person die Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nicht oder nicht zur Gänze selbst bezahlen übernimmt das Land Tirol unter bestimmten Voraussetzungen die Differenz zwischen dem Einkommen der hilfesuchenden Person und den tatsächlichen Kosten der Pflegeeinrichtung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege
Adamgasse 2a
6020 Innsbruck
+43 512 508 2883
pflege@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/

Rechtsgrundlage

Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1073873