Gewährung von Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung
Tirol
Diese Förderung soll dazu beitragen, dass Pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bzw. ihrer Wohnung verbleiben können. Die Hilfesuchenden haben sich an einen Anbieter mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen zu wenden. Von diesem werden je nach Bedarf Leistungen erbracht. Die pflege- bzw. betreuungsbedürftige Person hat einen Selbstbehalt für die Leistungen zu entrichten und die übrigen Kosten werden vom Land Tirol getragen. Den örtlich zuständigen Anbieter mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen finden Sie unter Standorte Mobile Dienste | Land Tirol. Es werden folgende Pflege- und Betreuungsleistungen (Basisdienste), in Abhängigkeit vom Bedarf, gewährt: Medizinische Hauskrankenpflege Hauskrankenpflege Mobile psychiatrische Pflege für Senioren Kinderhauskrankenpflege Mobile Palliativpflege Heimhilfe Hauswirtschaftsdienst Organisations- und Beratungsleistungen