Vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn Link zur Förderung kopieren

Der Bund kann mit einzelnen Ländern gem. Art 15a B-VG Vereinbarungen zur Finanzierung von Schieneninfrastruktur abschließen.

Die Vereinbarung über die Finanzierung der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn betreffend die Errichtung der U-Bahn (darunter fallen die Planung, die Grundeinlöse und der Bau) und deren Inbetriebsetzung inklusive die Anschaffung der gemäß der Vereinbarung notwendigen Fahrzeuge wird abgeschlossen und abgewickelt, um die Finanzierung der Infrastruktur sicherzustellen und dadurch den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und eine nachhaltige Mobilität zu fördern.

Die finanziellen Beiträge des Bundes werden in jährlichen Raten an das Land Wien geleistet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMIMI
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
0171162651205
ii2@bmimi.gv.at
https://www.bmimi.gv.at/

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn, BGBl. I Nr. 199/2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2.870,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherung der Mobilität von Menschen und Gütern unter Berücksichtigung sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit.

Referenznummer

1073840

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