Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Unternehmen Link zur Förderung kopieren

Das Ziel der Förderung ist es durch technische Arbeitshilfen bzw. Hilfen zur Berufsausübung ist, entweder einen vorhandenen Arbeitsplatz zu sichern oder Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, einen neuen Arbeitsplatz für dessen Anforderungen zu adaptieren. Technische Arbeitshilfen sind mobile technische Arbeitshilfen, die vorhandene Fähigkeiten von Beschäftigten mit Behinderungen fördern, Restfähigkeiten unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch nicht vorhandene Funktionen weitestgehend ersetzen, sowie Arbeitsbelastungen verringern und Arbeitssicherheit gewährleisten sollen. Neben den Kosten für technische Arbeitshilfen (z.B. Geräte, Software), die dem heutigen Stand der Technik entsprechen und die Behinderungen ausgleichen sowie nachweislich mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung verbunden sein müssen, können auch Kosten für Schulungen zum Umgang mit den geförderten Arbeitshilfen, gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV; Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

§ 10a Abs. 1 lit. d iVm. § 6 Abs. 2 lit a BEinstG, BGBl. I Nr. 22/1970; Rahmenrichtlinie „Berufliche Teilhabe“

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.

Referenznummer

1073816

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