Förderungsaufruf 2025 – Maßnahmen z. ökonomischen u gesellschaftlichen Gleichstellung v. Frauen Link zur Förderung kopieren

  • Ziel 1 des vorliegenden Förderungsaufrufes ist es, zur Erhöhung des Bewusstseins und Informationsstandes zu den Auswirkungen von Mental Load und finanziellen
    Entscheidungen in Partnerschaften beizutragen.
  • Ziel 2 des vorliegenden Förderungsaufrufes ist es, Frauen und Mädchen im digitalen
    Raum umfassend zu stärken und einen diskriminierungsfreien, gleichberechtigten sowie
    gewaltfreien Zugang zu ermöglichen.

Zielgruppen des gegenständlichen Förderungsaufrufs sind:

  • Grundsätzlich Frauen und Mädchen aller Altersgruppen
  • zusätzlich
    • pädagogische Fachkräfte
    • Mitarbeiter:innen von Jugend- und Bildungseinrichtungen
    • Beraterinnen der Frauen- und Mädchenberatungsstellen

Frauen und Mädchen mit Behinderungen können bei allen Zielen und Maßnahmen besonders berücksichtigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung, Abteilung III/2
Minoritenplatz 3, 1010 Wien
0153115632419
frauenprojektfoerderung@bmfwf.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 09.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderungshöhe

  • Mindestförderungssumme: € 50.000
  • Förderung von bis zu 100% der Gesamtkosten

Zahlungen

  • 90% bei Förderung
  • 10% nach durchgeführter Abrechnung

Die Abrechnung und Endberichtslegung muss bis spätestens 31.01.2027 entsprechend
dem Leitfaden für die Abrechnung von Förderungsmitteln für Frauenprojekte erfolgen.
Dieser Leitfaden ist Teil des zu unterzeichnenden Antragsformulars und bildet einen
integralen Bestandteil des Förderungsvertrags. Förderungszweck und Abrechnungstermin
sind einzuhalten. Ausbezahlte und nicht zeitgerecht abgerechnete oder zweckwidrig
verwendete Förderungsmittel sind zurückzuzahlen.

Rechtsgrundlage

Die rechtlichen Grundlagen der Frauenprojektförderung sind: • die Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung zur Abwicklung der Frauenprojektförderung der Sektion III, Frauenangelegenheiten und Gleichstellung 2024 bis 2028 gemäß § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln zur Abwicklung von nationalen Förderungen (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 in der geltenden Fassung, • die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014), • das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG), • die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1 sowie • relevante nationale Gesetze, Verordnungen und allfällige Erlässe (wie zum Beispiel die RGV 1955 – Reisegebührenvorschrift, EStG 1988 – Einkommenssteuergesetz u.a.) in der jeweils geltenden Fassung, siehe auch Allgemeine Förderungsbedingungen als integrierter Bestandteil des Antragsformulars.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,3 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung - Bundeskanzleramt Österreich Ziel 5 „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigenZiel 5 „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
Wirkungsziel „Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt“.

Referenznummer

1073782