Sektion "Frauenangelegenheiten und Gleichstellung" des zuständigen Bundesministeriums
- Inhalt: Jedes Projekt muss im Antragsformular und in der Projektbeschreibung einem der im Aufruf festgelegten Ziele zugeordnet werden; die definierten Zielgruppen können mehrfach ausgewählt werden; die Maßnahmen sind in der Projektbeschreibung und im Indikatorenblatt inkl. Zielwerte anzugeben.
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Gegenstand: Förderung für zeitlich und sachlich vom Basisbetrieb abgegrenzte Projekte. Es ist jedoch möglich, Unterlagen oder sonstige Produkte und Wissen aus vorangegangenen Förderungsaufrufen der Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung zur Implementierung aufzugreifen bzw. weiterzuentwickeln.
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Laufzeit: 1.11.2025 - 31.12.2026
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Förderungswerberin oder Förderungswerber: Nur juristische Personen, wie z.B.: Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Gemeinnützige Organisationen, die ein gemeinnütziges, nicht gewinnorientiertes Projekt durchführen möchten.
- Mindestfördersumme: € 50.000,-
- Formulare: sind ausnahmslos und vollständig ausschließlich online
über das Transparenzportal einzubringen:
1. Antragsformular
2. Finanzplan/Abrechnung
3. Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung
4. Indikatorenblatt
5. Projektbeschreibung
6. Vereinsstatuten sowie aktueller (max. 3 Monate alt; gerechnet von der Einreichfrist) Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug oder entsprechende Dokumente
Weitere Dokumente (Lebensläufe, Studien, Jahresberichte, etc.) sind nicht erforderlich!
ACHTUNG!
• Verspätet einlangende Anträge (siehe Frist),
• Anträge per E-Mail, Post, Fax, als externe Datenträger und/oder
• unvollständige Anträge
werden nicht berücksichtigt und keiner weiteren Bewertung unterzogen.
Einreichfrist: 14.8.2025, 14 Uhr
Projektlaufzeit: 1.11.2025 - 31.12.2026
Frist für Abrechnung: bis spätestens 31. Jänner 2027
Siehe Verfahren und Abwicklung unter
Frauenprojektförderungen - Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Um zur Bewertung zugelassen zu werden, muss der Antrag vollständig im Weg des Online-
Antrags (wie unter Punkt 4.3 „Einzureichende Unterlagen“ genannt) und fristgerecht
einlangen.
Besondere Hinweise:
• Durch eine Projekteinreichung aufgrund dieses Aufrufes wird weder ein
Rechtsanspruch auf eine Auswahl des jeweils eingereichten Projekts noch auf eine
Auswahl in der vorgelegten Form und/oder im geplanten inhaltlichen und
finanziellen Umfang begründet.
• Insbesondere können eingereichte Projekte auch nach einer erfolgten Auswahl nur
nach Maßgabe der Verfügbarkeit der budgetären Mittel gefördert werden.
Die Dokumente/Formulare sind publiziert unter dem Link:
Online Formular
Aufrufdokument
Antragsformular
Projektbeschreibung
Indikatorenblatt
Finanzplan/Abrechnung
Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung