Errichtung von Kleingartenwohnhäusern/Eigenheimen/Dachgeschoßausbauten - Zinsenzuschuss Link zur Förderung kopieren

Die Zinsenzuschüsse werden bis zu einer Darlehenshöhe von höchstens 200.000 Euro berechnet.

Es werden nur Darlehensverträge bezuschusst, welche nach dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen wurden und deren Laufzeit sich mindestens bis zum 31. Dezember 2028 erstreckt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62
1190 Wien
+43 1 4000-74840
neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 13.03.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) i.d.g.F. und Neubauverordnung 2007 i.d.F. vom 18.4.2025.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Diese Förderung kann nur mit der Bewilligung einer Förderung für die Errichtung eines Eigenheimes, eines Eigenheimes auf Pachtgrund, eines Kleingartenwohnhauses oder eines Dachgeschoßausbaus für den Eigenbedarf beantragt werden.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1073733