Im Falle von Schäden verursacht durch den Fischotter/Biber in der Fischereiwirtschaft:
Antragsberechtigt sind nur
- Eigentümer von Teichen, die selbst Bewirtschafter sind
- Bewirtschafter von Teichen, die selbst nicht Eigentümer des Teiches sind nur unter Nachweis eines Bewirtschaftungsrechtes (Pachtvertrag, Nutzungsvertrag ect.) sowie
- Bewirtschafter von Fließgewässern (Bewirtschafter von Fließgewässern ist der im Fischereikataster als Fischereiberechtigte Ausgewiesene)
Eine Unterstützungsleistung durch den Fonds kann weiters nur erbracht werden, wenn entsprechend der Richtlinien:
- ein Online-Antrag bei der Geschäftsstelle des Kärntner Wildschadensfonds eingebracht wurde und
- sämtliche erforderliche Beilagen und Nachweise ordnungsgemäß erbracht wurden
- bei Schäden an Fließgewässern: Nachweis über wirtschaftliche Einbußen (z.B. Pachtzinsnachlass, Einbußen bei verkauften Fischerkarten)
- bei Schäden an Fischteichen: sofern Fische zugekauft wurden, Vorlage der Besatzrechnungen
Hinweis für Schäden an Fließgewässern: Sofern eine wirtschaftliche Nutzung des Fließgewässers nicht stattfindet, kann eine Unterstützungsleistung nicht erbracht werden.
Im Falle von Schäden verursacht durch den Biber/Bär in der Land- bzw. Forstwirtschaft:
Antragsberechtigt sind nur
- Eigentümer von landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen Betrieben/Grundstücken, die selbst Bewirtschafter sind
- Bewirtschafter oder Nutzungsberechtigte von landwirtschaftlichen/ forstwirtschaftlichen Betrieben/Grundstücken, die selbst nicht Eigentümer sind, nur unter Nachweis des Bewirtschaftungsrechtes (Pachtvertrag, Nutzungsvertrag ect.)
Eine Unterstützungsleistung durch den Fonds kann weiters nur erbracht werden, wenn entsprechend der Richtlinien:
- ein Online-Antrag bei der Geschäftsstelle des Kärntner Wildschadensfonds eingebracht wurde und
- sämtliche erforderliche Beilagen und Nachweise ordnungsgemäß erbracht wurden
Im Falle von Schäden verursacht durch den Wolf/Luchs/Bär an Nutztieren:
Antragsberechtigt sind:
- Auftreiber auf Almen (Tierbesitzer)
Eine Unterstützungsleistung durch den Fonds kann weiters nur erbracht werden, wenn entsprechend der Richtlinien:
-
ein Online-Antrag bei der Geschäftsstelle des Kärntner Wildschadensfonds eingebracht wurde und
-
sämtliche erforderliche Beilagen und Nachweise (Betriebsnummer, Ohrenmarkennummer, UELN-Nummer, Rasse, Geschlecht, Gewicht, Geburtsdatum, Tierarztrechnung etc.) ordnungsgemäß erbracht wurden
Im Falle von Schäden verursacht durch den Bären an Bienenstöcken
Antragsberechtigt sind:
- Imker, die die Voraussetzungen der Meldepflichten und der Wanderbestimmungen gem K-BiWG erfüllen
Eine Unterstützungsleistung durch den Fonds kann weiters nur erbracht werden, wenn entsprechend der Richtlinien:
- ein Online-Antrag bei der Geschäftsstelle des Kärntner Wildschadensfonds eingebracht wurde und
- sämtliche erforderliche Beilagen und Nachweise (Gemeindemeldung etc.) ordnungsgemäß erbracht wurden
Schäden verursacht durch den Fischotter/Biber in der Fischereiwirtschaft:
- an Teichen: unverzüglich nach Kenntnis des Schadensfalles, längstens binnen 14 Tagen
- an Fließgewässern: einmal jährlich
Schäden verursacht durch den Biber/Bär in der Land- bzw. Forstwirtschaft:
- unverzüglich nach Kenntnis des Schadensfalles, längstens binnen 14 Tagen
- Schäden im Wald: binnen 6 Monaten
Schäden verursacht durch den Wolf/Luchs/Bär an Nutztieren bzw. durch Bären an Bienenstöcken:
- unverzüglich nach Kenntnis des Schadensfalles
bei Schäden verursacht durch Fischotter/Biber in der Fischereiwirtschaft:
- bei Fließgewässern: Nachweis wirtschaftliche Einbußen(z.B. Pachtzinsnachlass, Einbußen bei verkauften Fischerkarten)
- bei Teichen: Vorlage der Besatzrechungen, Nachweis des Bewirtschaftungsrechtes sofern Bewirtschafter nicht Eigentümer
bei Schäden verursacht durch Biber/Bär in der Land-bzw. Forstwirtschaft:
- Nachweis des Bewirtschaftungsrechtes sofern Bewirtschafter nicht Eigentümer
bei Schäden verursacht durch Wolf/Luchs/Bär an Nutztieren:
- im Falles von verletzten Nutztieren die Tierarztrechnung
bei Schäden verursacht durch Bären an Bienenstöcken:
- Nachweis der Meldung nach dem K-BiWG
https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/LF56
Wildschadensmeldung Fischotter/Biber
https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/LF60
Wildschadensmeldung Bär/Wolf/Luchs