Förderung von Neubau Link zur Förderung kopieren

Förderung von Neubauten in Form von Zuschüssen an gemeinnützige Bauvereinigungen.

Förderungen können gemeinnützigen Bauvereinigungen gewährt werden. 

Von der Förderung sind ausgenommen:

  • Wohnhäuser, die im Eigentum des Bundes oder des Landes stehen, es sei denn, die Förderung wird von einem Wohnungsinhaber beantragt;
  • Wohnhäuser und Wohnungen, die nicht ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
05574 511-8080
wohnen@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Wohnbauförderungsgesetz, Neubauförderungsrichtlinie 2025/2026 für den öffentlichen Wohnbau, Förderungsrichtlinie 2024 - 2026 für Zweckzuschüsse des Bundes gemäß § 29a FAG 2024
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

34 Mio. Euro

Referenznummer

1073436

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