Familien-, Partner- und Jugendberatung des Landes Kärnten Link zur Förderung kopieren

In der Familien-, Partner- und Jugendberatung des Landes Kärnten werden Hilfe und Beratung - unter Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen, Juristinnen und Juristen sowie Diplomsozialarbeiterinnen und Diplomsozialarbeiter - für Klient:innen kostenlos, anonym und vertraulich angeboten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4
Mießtalerstraße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
05053614504
abt4.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/

https://www.familienberatung.gv.at/

Familienberatung

Zahlung erfolgt an Intermediäre (anerkannte Familienberater:innen). Erforderlich für die Auszahlung ist eine Kurzdokumentation über die erfolgte Beratungsleistung, die Übermittlung des Anwesenheitsblatts, den Tätigkeitsbeleg und Legung der Honorarnote. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise im Nachhinein pauschal für alle Beratungsleistungen einer/s Familienberater:in.

Rechnungskontrolle (Honorarnote) und Prüfung der Dokumentation nach Prüfschema. 

Rechtsgrundlage

Familienberatungsförderungsgesetz BGBl. Nr. 80/1974
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Wirkungsziele

Flächendeckende Familienberatungsleistung im Land Kärnten
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1073428

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