Förderung der Errichtung von Wohnheimen S.WFG 2025 Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Errichtung von Wohnheimen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss je Wohneinheit und beträgt bei:

  • Seniorenwohnheimen und Wohnheimen für Menschen mit besonderen Betreuungsaufwand je Einheit € 50.000,-.
  • Für Schüler- und Studentenheime € 30.000,- bei mehreren Betten je Einheit € 40.000,-.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527 : 5010 Salzburg
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/210

Der Zuschuss kann nach Maßgabe des Baufortschritts ausbezahlt werden.

  • Die Prüfung erfolgt aufgrund eingereichter Unterlagen.
  • Weiters erfolgt durch einen Mitarbeiter der Abteilung 10 eine Vor-Ort-Kontrolle.
  • Bei Wohnheimen für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand erfolgt zusätzlich eine Vor-Ort-Kontrolle durch einen Mitarbeiter der Abteilung 3, Soziales.

Rechtsgrundlage

§ 27 f S.WFG 2025; § 18 ff WFV 2025
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4,5 Mio. Euro

Referenznummer

1073386

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