Förderung der Errichtung von Miet(kauf)wohnungen S.WFG 2025 Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Errichtung von Mietwohnungen und Mietkaufwohnungen im Bundesland Salzburg. Es wird ein rückzahlbarer Grundzuschuss von € 1.800 je Quadratmeter förderbarer Wohnnutzfläche gewährt. Die Verzinsung beträgt 0,5% jährlich. Zusätzlich wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von € 720 je Quadratmeter förderbarer Wohnnutzfläche gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 - Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527, 5010 Salzburg
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/210

Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

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Die Prüfung erfolgt aufgrund eingereichter Unterlagen.
Weiters kann durch einen Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Abteilung 10 eine Vor-Ort-Kontrolle erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 23 S.WFG 2025; § 10 WFV
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

90,229 Mio. Euro

Referenznummer

1073378

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