Förderung des Erwerbs einer Wohnung S.WFG 2025 - Kauf- und Mietkaufförderung Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der Erwerb von Wohnungen, die in einem Bau mit mindestens drei Wohnungen im Wohnungseigentum oder zur gleichen Zeit auf mindestens drei unmittelbar nebeneinanderliegenden Liegenschaften oder im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells errichtet werden. Werden bestimmte Kaufpreise überschritten, entfällt die Förderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 - Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527, 5010 Salzburg
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/210

Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

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Die Prüfung erfolgt aufgrund von angegebenen persönlichen Daten, Einkommensunterlagen, Meldedaten, Versicherungsdatenauszügen, Belegkontrollen, AMS-Bestätigungen, Kontoauszügen, Scheidungsvergleichen, Gerichtsurteilen, Jugendamtsvereinbarungen und diversen anderen behördlichen Bestätigungen.
Weiters kann eine Vorort-Kontrolle durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der Abteilung erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 21 (1) Z 1 und 2 S.WFG 2025
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

9,9 Mio. Euro

Referenznummer

1073360

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