Ein Förderantrag kann ausschließlich von natürlichen bzw. juristischen Personen gestellt werden, die zum Zeitpunkt des Antrags über eine aufrechte Fördervereinbarung im Rahmen des Modells „Beitragsfreier Kindergarten“ verfügen (=Trägerorganisation).
Die Trägerorganisation verfügt über einen verpflichtenden Entwicklungs- und Teilhabeplan sowie ein individuelles Inklusionskonzept.
Die Trägerorganisation verfügt über ein verpflichtendes Standortkonzept für den jeweiligen Standort.
Die zuständige Behörde (Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe) hat eine Anzeige der Inklusion erhalten und positiv zur Kenntnis genommen (Erfassung in der Datenbank der Fördergeberin).
Die Trägerorganisation ist verpflichtet das eingesetzte Personal gemäß den gesetzlichen Vorschriften zur Betreuung einzusetzen und für deren Anmeldung beim zuständigen Sozialversicherungsträger Sorge zu tragen.
Die Trägerorganisation ist zur Zahlung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Beiträge bzw. Abgaben insbesondere der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsbeiträge beim zuständigen Sozialversicherungsträger verpflichtet.
Die Trägerorganisation verpflichtet sich zur Einhaltung der Prinzipien und Grundsätze des Wiener Bildungsplans, des Leifadens „Ethik im Kindergarten“ und des bundesländerübergreifenden „BildungsRahmenPlans“ im Bereich der pädagogischen Arbeit in elementaren Bildungseinrichtungen sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb einer elementaren Bildungseinrichtung.
Um die Förderung zu bekommen, muss die Trägerorganisation eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen.