Zuwendung an den Verein Sekretariat des Nationalparkrates Hohe Tauern Link zur Förderung kopieren

Auf Grundlage einer Artikel 15a Vereinbarung übernehmen die Länder Kärnten, Salzburg und Tirol zu gleichen Teilen den Personal- und Verwaltungsaufwand aus der Besorgung der Geschäfte des Vereins. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung 5
0662 8042 - 4112
zentraledienste5@salzburg.gv.at

Wird in 4 Tranchen ausgezahlt. 

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten, Salzburg und Tirol über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Schutzes und der Förderung des Nationalparks Hohe Tauern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1073287

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.