Zuwendung an den Verein Sekretariat des Nationalparkrates Hohe Tauern Link zur Förderung kopieren

Auf Grundlage einer Artikel 15a Vereinbarung übernehmen die Länder Kärnten, Salzburg und Tirol zu gleichen Teilen den Personal- und Verwaltungsaufwand aus der Besorgung der Geschäfte des Vereins. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung 5
0662 8042 - 4112
zentraledienste5@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 10.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Wird in 4 Tranchen ausgezahlt. 

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten, Salzburg und Tirol über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Schutzes und der Förderung des Nationalparks Hohe Tauern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1073287

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