Unterstützungspersonal an Allgemeinen Pflicht Schulen Link zur Förderung kopieren

Das Land Kärnten fördert aufgrund einer Vereinbarung die Schulsozialarbeit in Kärnten. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Sport
Mießtaler Straße 1
A-9021 Klagenfurt am Wörthersee
karin.taupe@ktn.gv.at

Rechtsgrundlage

Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Alle Schüler:innen sollen Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe erfahren und in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden.

Referenznummer

1073253

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