Stipendien für Literaturvermittlung Link zur Förderung kopieren

Das Land Kärnten vergibt über Vorschlag einer unabhängigen Jury Stipendien für Projekte im Bereich der Literaturvermittlung.

Förderungswürdig sind

  • die Entwicklung neuer Literaturvermittlungsformate (keine Einzelveranstaltungen) oder
  • fortlaufende Literaturvermittlungsprojekte oder
  • Projekte, die Werke Kärntner Autor:innen über die Landesgrenzen hinaus einem breiten Publikum zugänglich machen. 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Literaturvermittlung tätig sind. 

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05 0536 34002
abt14.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nähere Details zu den Ausschreibungen und zur Bewerbung sind im Kulturchannel abrufbar.

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendien-Empfänger:in einen Verwendungs- u. Leistungsnachweis (Arbeitsbericht) an den Förderungsgeber zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.

Im Falle der zweckwidrigen Verwendung des Stipendiums ist dieses unverzüglich zurückzuerstatten.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Bei der Vergabe der Förderung wird eine Ausgewogenheit zwischen Frauen und Männern (50:50) angestrebt.

Referenznummer

1073014

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