§ 14 StPBG: "Langzeitpflege und -betreuung in einem anerkannten Pflegewohnheim" Link zur Förderung kopieren

Die Leistung Langzeitpflege und -betreuung in einem anerkannten Pflegewohnheim umfasst die Übernahme von Kosten der Pflege und Betreuung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz

Stadt Graz - MA5-Sozialamt
Schmiedgasse 26, 8010 Graz

Rechtsgrundlage

StPBG - Steirisches Pflege- und Betreuungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1072271

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