Soziale Betreuung (zweckgebunden) Link zur Förderung kopieren

Die von Beamten des Finanzressorts vereinnahmten Geldstrafen und Geldbußen aus Disziplinarverfahren (zweckgebunden) werden für Wohlfahrtswecke zugunsten der Beamten des BMF weiterverwendet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen
Johannesgasse 5
1010 Wien
01 51433-0

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

BGBl. Nr. 589/1977

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,06 Mio. Euro

Wirkungsziele

Für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Beamten des BMF

Referenznummer

1072057

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