Soziale Betreuung (zweckgebunden) Link zur Förderung kopieren

Die von Beamten des Finanzressorts vereinnahmten Geldstrafen und Geldbußen aus Disziplinarverfahren (zweckgebunden) werden für Wohlfahrtswecke zugunsten der Beamten des BMF weiterverwendet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen
Johannesgasse 5
1010 Wien
01 51433-0

Rechtsgrundlage

BGBl. Nr. 589/1977

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,06 Mio. Euro

Wirkungsziele

Für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Beamten des BMF

Referenznummer

1072057