Steirische Pendlerbeihilfe Link zur Förderung kopieren

  • Pendler des Landes Steiermark können rückwirkend für das vorangegangene Jahr um eine Pendlerbeihilfe ansuchen.
  • Rund 4.500 Steirer bekommen jährlich eine Beihilfe fürs Pendeln ausbezahlt. Über ein Ansuchen bei der steirischen Arbeiterkammer erhalten Arbeitnehmer im Durchschnitt € 120,- (die maximale Förderung beträgt € 389,- pro Jahr).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeiterkammer Steiermark
8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 6-14
05/7799-2800
pendlerinnenbeihilfe@akstmk.at
https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/Pendlerbeihilfe_2024.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Leistbares Erreichen des Ausbildungs- bzw. Erwerbsortes.

Referenznummer

1071901

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