Zweckzuschüsse an Gemeinden für den beitragsfreien Besuch (Vereinbarung gem Art. 15a B-VG) Link zur Förderung kopieren

Der Bund gewährt den Ländern für die Erreichung der untenstehenden Maßnahmen Zweckzuschüsse zur quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Elementarpädagogik. Zur Umsetzung der festgelegten Ziele werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Frühe sprachliche Förderung wird in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt systematisch durchgeführt und besser mit der Schnittstelle zur Schule abgestimmt;
  2. Kinderbildungs- und betreuungsangebote, insbesondere jene für unter Dreijährige, werden weiter ausgebaut, die Bildungsbedingungen werden verbessert;
  3. Werteorientierungwird in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen stärker verankert;
  4. eine österreichweit einheitliche Qualifikation der Fachkräfteund der Tagesmütter und -väter wird vorangetrieben.
  5. die derzeit bestehende einjährige Besuchspflicht im letzten Jahr  vor Beginn der Schulzeit wird beibehalten bei gleichzeitiger Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt.

Die Länder geben die Zweckzuschüsse an geeignete elementare Bildungseinrichtungen zu den Bereichen "Ausbau und beitragsfreier Besuch" sowie "Sprachförderung" weiter. Zum Ausbau siehe Leistungs-ID 1047315.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIa - Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft, Fachbereich Elementarpädagogik
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574/511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Leistungskontrolle erfolgt im Rahmen der Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Zweckzuschüsse.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik in den Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1071877

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