AMIF-M 2.1 Förderung des Spracherwerbs Link zur Förderung kopieren

Das Beherrschen der deutschen Sprache bildet die unumgängliche Grundlage für eine gelungene Integration. Investitionen in den Spracherwerb haben einen hohen Multiplikatoreffekt, erhöhen die Erwerbschancen und eröffnen den Zugang zur Teilnahme an der Gesellschaft. Es ist daher notwendig, diese Sprachkenntnisse Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowohl niederschwellig mit ehrenamtlicher Unterstützung als auch in strukturierter und qualitativ entsprechender Form zu vermitteln. Personen mit Kinderbetreuungspflichten nehmen weniger häufig Spracherwerbsmaßnahmen in Anspruch. Es sollen daher spezifische Bildungsmaßnahmen angeboten werden, wie etwa heterogene Sprachkurse inklusive Kinderbetreuung sowie entsprechende Beratungs- und Begleitangebote zugeschnitten auf die jeweiligen Bedürfnisse und Vorkenntnisse von Personen mit Betreuungspflichten. Es sollen niederschwellige Lernangebote für Deutscheinsteigerinnen und Deutscheinsteiger angeboten werden. Diese sollen an das Erlernen der deutschen Sprache heranführen, grundlegende Lernkompetenzen vermitteln, sowie Orientierungswissen und Fähigkeiten in der Alltagskommunikation stärken. Der Ein- und Ausstieg soll für die Teilnehmenden flexibel möglich sein und gegebenenfalls etwaige Wartezeiten auf einen Deutschkursbeginn überbrücken, wobei die Teilnahme grundsätzlich für eine kurze Dauer vorgesehen ist. Im Rahmen dessen sollen insbesondere Personen aus der Zielgruppe erreicht werden, die von zuständigen Stellen wie dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder/und AMS weitervermittelt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Abteilung Förderungen Integration
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43 5011504213
foerderungen.integration@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/integration/projektfoerderung/asyl-migrations-und-integrationsfonds.html

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Allgemeine Richtlinien zur Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); Sonderrichtlinie des Bundeskanzleramtes zur Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 für den Bereich Integration und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft

Referenznummer

1071836

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