Beiträge an die Arbeitsmarkt Vorarlberg GmbH (FAV) Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg ist zu 40 % Gesellschafter der FAV. Zweck und Gegenstand der FAV ist die Förderung des Vorarlberger Arbeitsmarktes, insbesondere möglichst vielen ArbeitnehmerInnen höhere und hohe Qualifikationen zu ermöglichen, eine möglichst vollständige Entwicklung verfügbarer Talente zu erreichen, eine hohe Arbeitsmarktteilnahme und Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, um den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft zu decken. Dabei soll der Wirtschafts- und Arbeitsstandort Vorarlberg gefördert und insbesondere standortqualitative Vorteile in Humanressourcen in Vorarlberg gegenüber anderen Regionen entwickelt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Römerstraße
05574/511
wirtschaft@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at

Zahlungen werden nach Anforderung je nach Bedarf ausbezahlt.

 

Land ist als Gesellschafter und Mitglied im Beirat jederzeit im Bilde

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Gesellschafterzuschüsse

Budgetiertes Volumen

1 Mio. Euro

Wirkungsziele

Der Vorarlberger Arbeitsmarkt soll bestmöglich gefördert werden, um gute Arbeits- und Lebensbedingungen für alle ArbeitnehmerInnen am Standort zu ermöglichen.

Referenznummer

1071299