Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz sieht in Folge des Hochwasserereignisses vom September 2024 vor, Menschen, die von der Unwetterkatastrophe existenzbedrohend betroffen sind, Unterstützungsleistungen zur Wohnungssicherung und Wohnraumbeschaffung gewähren zu können. Ziel ist es, Wohnungslosigkeit in Folge des Hochwassers zu verhindern bzw. finanzielle Unterstützungen zu leisten, wenn Wohnraum – temporär – unbenutzbar geworden ist.
Leistungen nach der Richtlinie „Unterstützungshilfen bei Unwetterkatastrophen“ gebühren für Bedarfe, die durch Leistungen Dritter nicht oder nur zum Teil gedeckt werden. Die Zuwendungen gemäß der Richtlinie werden in Form einer Unterstützungsleistung zur Wohnraumerhaltung und/oder zur temporären Wohnraumbeschaffung nach Unwetterkatastrophen gemäß § 2a LWA-G geleistet und sind als einmalige Geldleistungen zu gewähren. Es können folgende Leistungen gewährt werden:
- Übernahme von Kosten für Ersatzquartiere (Wohnraumbeschaffung): bis zu € 3.500 Echtkostenersatz.
- Übernahme von Kosten für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit von Wohnraum (Wohnraumerhaltung): pauschal € 2.200 pro Wohneinheit als finanzieller Beitrag zur Sanierung des Wohnraums der Wohneinheit.
Beide Unterstützungsleistungen können parallel beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt gebührenfrei und wird von der durch das BMSGPK beauftragten Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting abgewickelt.