Unterstützungshilfen bei Unwetterkatastrophen Link zur Förderung kopieren

Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz sieht in Folge des Hochwasserereignisses vom September 2024 vor, Menschen, die von der Unwetterkatastrophe existenzbedrohend betroffen sind, Unterstützungsleistungen zur Wohnungssicherung und Wohnraumbeschaffung gewähren zu können. Ziel ist es, Wohnungslosigkeit in Folge des Hochwassers zu verhindern bzw. finanzielle Unterstützungen zu leisten, wenn Wohnraum – temporär – unbenutzbar geworden ist.

Leistungen nach der Richtlinie „Unterstützungshilfen bei Unwetterkatastrophen“ gebühren für Bedarfe, die durch Leistungen Dritter nicht oder nur zum Teil gedeckt werden. Die Zuwendungen gemäß der Richtlinie werden in Form einer Unterstützungsleistung zur Wohnraumerhaltung und/oder zur temporären Wohnraumbeschaffung nach Unwetterkatastrophen gemäß § 2a LWA-G geleistet und sind als einmalige Geldleistungen zu gewähren. Es können folgende Leistungen gewährt werden:

  1. Übernahme von Kosten für Ersatzquartiere (Wohnraumbeschaffung): bis zu € 3.500 Echtkostenersatz.
  2. Übernahme von Kosten für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit von Wohnraum (Wohnraumerhaltung): pauschal € 2.200 pro Wohneinheit als finanzieller Beitrag zur Sanierung des Wohnraums der Wohneinheit.

Beide Unterstützungsleistungen können parallel beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt gebührenfrei und wird von der durch das BMSGPK beauftragten Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting abgewickelt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Gruppe B, Abteilung 10
Stubenring 1
1010 Wien
01711000
Wohnen@sozialministerium.at

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9, 1090 Wien
01 31 6 31

keine

Dem BMSGPK ist die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch Vorlage eines Abschlussberichts von der Abwicklungsstelle nachzuweisen.

Das BMSGPK hat das Recht, jederzeit die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher und Belege, sowie durch Vorort-Kontrollen zu überprüfen.

Rechtsgrundlage

Unterstützungshilfen bei Unwetterkatastrophen. Richtlinie zur Umsetzung des § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2a Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G) idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

40 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Ziel ist es, entsprechend der Richtlinie („Unterstützungshilfen bei Unwetterkatastrophen“) gemäß LWA-G finanzielle Unterstützungen zu leisten, wenn Wohnraum – temporär – unbenutzbar geworden ist.

Referenznummer

1071240

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