Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Orts- und Regionalentwicklung - ORE Förderung Link zur Förderung kopieren

Projektförderung in den Bereichen

  • Strategie- und Planungsprozesse (Bewusstseinsbildung, Entwicklungsprozesse, Konzepte, Planungen, Studien, Leitbilder, strategische Grundlagen und Strukturen, etc. für eine qualitätsvolle Orts- und Regionalentwicklung)
  • Umsetzungsmaßnahmen (Projekte zur Stärkung der Kärntner Regionen auf lokaler und regionaler Ebene im Sinne eines attraktiven Wirtschafts- und Lebensraumes, einer zeitgemäßen Infrastruktur sowie einer zukunftsorientierten, innovativen und nachhaltigen Entwicklung)
  • Kinderspielplatzförderung für Gemeinden und Kommunalgesellschaften (gefördert werden die Neuerrichtung und die Erweiterung sowie der Spielgerätetausch eines öffentl. zugänglichen Kinderspielplatzes) 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum; Unterabteilung Orts- und Regionalentwicklung
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10/Foerderungen/ORE

Rechnerische und sachliche Prüfung der ökonomischen und widmungsgemäßen Verwendung.

Rechtsgrundlage

Kärntner Regionalentwicklungsgesetz (K-REG)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1070838