Kleinprojekte-Förderung im Rahmen der Orts- und Regionalentwicklung in Kärnten (KPF) Link zur Förderung kopieren

Förderungswürdig sind in sich abgeschlossene Aktivitäten und Projekte, die einen Beitrag für eine nachhaltige Orts- und Regionalentwicklung leisten.
Gefördert werden insbesondere Vorhaben (Maßnahmen und Projekte): 

  • betreffend die Dorf- und Stadterneuerung wie z.B. die Gestaltung des öffentlichen Raumes, des Orts- und Landschaftsbildes, Erhaltung und Revitalisierung wertvoller Bausubstanz, ökologische Gestaltung, Verkehrsberuhigung, etc..
  • wie soziokulturelle Projekte und Initiativen in den Bereichen Jugend, Alter, Bildung, Gesundheit und Gemeinschaft.
  • die zur Stärkung der Lebensqualität durch Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Ländlichen Raumes beitragen.
  • die durch Kooperationen sowie Vernetzungen von regionalen Akteuren zur regionalen Wertschöpfung beitragen.

Von besonderer Bedeutung dabei ist die ehrenamtliche Tätigkeit von Privaten und Vereinen oder ähnlichen Institutionen, die im Sinne einer nachhaltigen Orts- und Regionalentwicklung umgesetzt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum; UAbt. Orts- und Regionalentwicklung
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10/Foerderungen/ORE/Kleinprojekte

Rechnerische und sachliche Prüfung der ökonomischen und widmungsgemäßen Verwendung.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung aufgrund der Richtlinie Kleinprojekteförderung (KPF)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1070820