Umweltförderung - Stadtbäume Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz gewährt für ihr Stadtgebiet eine Förderung von Stadtbaumpflanzungen auf privaten Grundstücken.

Als Unterstützung für die Neupflanzung eines Stadtbaumes (Erstpflanzung auf einem bestimmten Standort) kann einmalig ein Betrag in der Höhe von 50 % der förderungsfähigen Kosten bis zu einer maximalen Förderungshöhe von 700 Euro gewährt werden, bis zu einer Anzahl von maximal 10 Stadtbäumen je Standort.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Umweltamt
Schmiedgasse 26, 8010 Graz
0316 872 4302
umweltamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Höhe der Förderung:

  • Als Unterstützung für die Neupflanzung eines Stadtbaumes (Erstpflanzung auf einem bestimmten Standort) kann einmalig ein Betrag in der Höhe von 50 % der förderungsfähigen Kosten bis zu einer maximalen Förderungshöhe von 700 Euro gewährt werden, bis zu einer Anzahl von maximal 10 Stadtbäumen je Standort.
  • Förderungsfähige Kosten sind im einschlägigen Fachhandel bzw. Fachmärkten bzw. Fachbetrieben für die Baumpflanzung anfallende Sachkosten (insbesondere für den Baumsetzling, Erde, Abstützmaterial, Bodenabdeckung, oder Vergleichbares) sowie Kosten des Baumtransportes, der Herstellung des Pflanzloches und der eigentlichen Baumpflanzung, soweit es sich dabei um Leistungen von Fachfirmen handelt. Die Verrechnung von Eigenleistungen (z.B. für Transport, Pflanzung, oder Vergleichbares) ist nicht möglich.
  • Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz
  • Belegkontrolle
  • Abrechnungskontrolle: (1) gemäß § 3 Abs. 4 der Richtlinie des Gemeinderates vom 05.11.2020, GZ.: A23-028212/2013/0059-3, für die Förderung von thermischen Solaranlagen; (2) Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz (Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002, mit der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen festgelegt werden).

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 14.11.2024, GZ.: A23-028212/2013/0104, für die Förderung von Stadtbäumen, erlassen auf Grund § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 LGBl. Nr. 130/1967 idF. LGBl. Nr. 122/2024.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1070705