Förderung von Menschen mit demenziellen Erkrankungen in „Betreuten Seniorenwohngemeinschaften“ Link zur Förderung kopieren

Das Land Burgenland kann als Träger von Privatrechten Personen, die in einer Betreuten Seniorenwohngemeinschaft für Menschen mit demenziellen Erkrankungen wohnen, fördern.

Ziel der Förderung ist es, einen den Bedürfnissen von Personen mit demenziellen Erkrankungen gerechten Wohn- und Lebensraum zu schaffen und diesen Personen ein selbstbestimmtes und individuell gestaltetes Leben zu ermöglichen, die Lebensqualität der Betroffenen in einer familiären Atmosphäre zu verbessern und die Aufnahme von Personen mit demenziellen Erkrankungen in stationäre Langzeitpflege oder in ein Krankenhaus vermeiden oder zumindest länger hinauszögern.

Jede Änderung der Pflegegeldstufe, des Einkommens, der Pensionshöhe oder der Miet- und Betreuungskosten ist unverzüglich, jedoch längstens binnen 14 Tagen, der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

Bis 15.2. jeden Jahres sind der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde Nachweise über die aktuelle Höhe von Einkommen und Pflegegeld vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024 - Bgld. SHG 2024; Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung von Menschen mit demenziellen Erkrankungen in „Betreuten Seniorenwohngemeinschaften“
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1070630