Tiroler Bäderförderung Link zur Förderung kopieren

Mit dieser Förderaktion werden unter Beachtung der Tiroler Bäderstudie 2024 zur Grundversorgung der Tiroler Bevölkerung Neubauten und Erhaltungsmaßnahmen von Hallenbädern sowie Sanierungen von Hallenbädern, kombinierten Hallen- und Freischwimmbädern und reinen Freibädern gefördert. Ziel der Bäderförderung ist die Sicherung der Bäderversorgung in Tirol, wodurch der lokalen Bevölkerung angemessene Bademöglichkeiten in den jeweiligen Regionen zur Verfügung gestellt werden können. 

Es können Investitionen für Neubauten von Hallenbäder an jenen Standorten gefördert werden, an welchen laut Erhebungen der Tiroler Bäderstudie 2024 eine Unterversorgung besteht. Sanierungen werden in Hallenbädern, kombinierten Hallen- und Freischwimmbädern und reinen Freibädern gefördert, welche eine überwiegend kommunale Bedeutung aufweisen. Für den Erhalt von Hallenbädern wird zudem ein Betriebsbeitrag bereitgestellt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck

Rechtsgrundlage

Wirtschaftsförderungsprogramm: Bäderförderungsrichtlinie, Rahmenrichtlinie der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1070580