Die Stadt Graz gewährt eine Förderung an der Wahlparteien bzw. der Arbeit der politischen Mandatar:innen im Gemeinderat.
Die Förderung besteht aus einem Sockelbetrag von € 25.000,00 für jeden Klub einer im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei und einem Steigerungsbetrag.
Der Steigerungsbetrag wird im laufenden Budgetvoranschlag festgelegt und wird auf die Klubs im Verhältnis des Wahlergebnisses nach Maßgabe der Richtlinie aufgeteilt.
Politische Mandatar:innen im Gemeinderat, die keinem Klub angehören, erhalten keinen Sockelbetrag. Sie erhalten jedoch jenen Anteil vom Steigerungsbetrag.