Klubförderung Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung an der Wahlparteien bzw. der Arbeit der politischen Mandatar:innen im Gemeinderat.

Die Förderung besteht aus einem Sockelbetrag von € 25.000,00 für jeden Klub einer im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei und einem Steigerungsbetrag.

Der Steigerungsbetrag wird im laufenden Budgetvoranschlag festgelegt und wird auf die Klubs im Verhältnis des Wahlergebnisses nach Maßgabe der Richtlinie aufgeteilt.

Politische Mandatar:innen im Gemeinderat, die keinem Klub angehören, erhalten keinen Sockelbetrag. Sie erhalten jedoch jenen Anteil vom Steigerungsbetrag.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Präsidialabteilung
Hauptplatz 1, 8010 Graz
0316 872 2301
praesidialabteilung@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates des Landeshauptstadt Graz vom 12.12.2024, GZ. Präs-029497/2007/0049-1, für die Förderung der Klubs der Wahlparteien bzw. der Arbeit der politischen Mandatar:innen, erlassen auf Grund § 45 Abs. 2 Z 25 Statut der LH-Stadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 idF. LGBl. Nr. 120/2024.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1070556