Transportfahrräder Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz fördert die Anschaffung von neuen Transportfahrrädern.

Transportfahrräder werden zu 50 % der anrechenbaren Anschaffungskosten bis zu einem maximalen Förderungsbetrag von 1.000 Euro je Lastenfahrrad mit Motor und 800 Euro je Transportfahrrad ohne Motor gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
0316 872 4301
umweltamt@stadt.graz.at
https://www.umwelt.graz.at/

Die Antragstellung ist kostenfrei.

  • Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz
  • Belegkontrolle
  • Der Förderungsnehmer bzw. die Förderungsnehmerin ist verpflichtet einen Verwendungsnachweis durch Belege zu erbringen. Diese sind möglichst in elektronischer Form zu übermitteln. Nähere Details siehe Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz (Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002, mit der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen festgelegt werden).

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 14.12.2024, GZ.: A23-028212/2013/0104_5, zur Förderung von Transportfahrrädern, erlassen auf Grund § 45 Abs. 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 idF. LGBl. Nr. 77/2024.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1070507