Die Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch Fahrzeuge, Maschinen und Geräte ist energieintensiv. Daher ist ein hoher Einsatz an Gasöl (Diesel) zwingend erforderlich und ein Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte vielfach (noch) nicht möglich. Aus diesem Grund sieht das NEHG 2022 eine Entlastungsmaßnahme für diese Betriebe vor. Für Gasöl (Diesel), welches in land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zum Antrieb unmittelbar im Zusammenhang mit der land- und forstwirtschaftlichen Haupttätigkeit verwendet wird, steht auf Antrag eine Entlastung im Wege der Rückvergütung zu.
Die Entlastung steht auf Antrag dem Betriebsinhaber des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu und erfolgt im Wege der Rückvergütung. In jenen Fällen, in denen der Betrieb im Auftrag des Betriebsinhabers auch durch einen gewerblichen Dienstleister bewirtschaftet wird, ist die entsprechende Mehrbelastung des Dienstleisters anteilig durch die Entlastung des Betriebsinhabers mit abgedeckt.