Kärntner Familienkarte Link zur Förderung kopieren

Die Kärntner Familienkarte ist eine Sachleistung in Form einer kostenlosen Vorteils- und Servicekarte, die ab 2025 über eine App abgewickelt wird und Familien Preisnachlässe, Vorteile sowie umfangreiche Informationen zu verschiedenen Angeboten über zahlreiche Partnerbetrieben gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 Gesellschaft und Integration
Hasnerstraße 8, 9020 Klagenfurt
05053633002
Abt13.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-13

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 29.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Höhe ist abhängig von geplanten Vorteilen für Kärntner Familien und liegt im Ermessen des jeweils zuständigen politischen Regierungsmitgliedes

Die Abrechnung der gewährten Vorteile in Form von Sachleistungen an Familien erfolgt über Rechnungslegung durch die Partnerbetriebe der Kärntner Familienkarte

Rechtsgrundlage

Kärntner Familienförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1070333

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