Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I - Standort und Unternehmensfinanzierung
Förderungsfähige Unternehmen sind bestehende, energieintensive Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind, energieintensive konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie energieintensive gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG. Sofern der Umsatz nicht EUR 700.000 übersteigt, ist die Energieintensität keine Voraussetzung für den Erhalt eines Energiekostenzuschusses der Basisstufe (Stufe 1). Unternehmen, die von den aktuellen Energiepreiserhöhungen betroffen sind, erhalten in der Basisstufe einen Zuschuss von 30% auf die durch die Preissteigerung angefallenen Mehrkosten im Vergleich zum Niveau des Jahres 2021, bis zu einer Maximalhöhe von EUR 400.000,-. In der Berechnungsstufe werden Preiserhöhungen, die über das Doppelte des Durchschnittspreises von 2021 hinausgehen mit 30% (bis max. EUR 2 Mio.), bzw. mit 50% (bis max EUR 25 Mio. sofern das Unternehmen Verluste ausweist) bzw. mit 70% (bis max. EUR 50 Mio., sofern das Unternehmen zusätzlich in einer besonders förderungswürden Branche gemäß EU Krisenrahmen tätig ist) bezuschusst.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Förderungsfähig sind Energiemehrkosten, die im Zeitraum von 1.10.2022 - 31.12.2022 angefallen sind.
Lichtbildausweis, Feststellungen des Steuerberaters zu Energieintensität und Energieverbrauch und -preise
aws Fördermanager: https://foerdermanager.aws.at