aws-Proof of Concept (2025-2028) Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Umsetzung von Proof of Concept Vorhaben, um den Machbarkeitsbeweis von prinzipiell patentierbaren Forschungs- und Entwicklungsergebnissen von österreichischen Forschungsorganisationen zu erbringen.

Die Förderungsmaßnahme unterstützt Forscherinnen und Forscher, ihre Forschungsergebnisse systematisch zu überprüfen und dabei mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen, die einen hohen Nutzen erwarten lassen. Die Förderung erfolgt in Form von:

  • Nicht rückzahlbaren Zuschüssen
  • optionale on top Beratung und Begleitung durch die aws. Dazu zählt insbesondere, die Begleitung durch den Transfer von Best-Practices, Vernetzung und Know-how-Aufbau zum Thema IPR-Bewertung und -Verwertung etc.

Der Projektzeitraum beginnt frühestens mit dem Tag der Antragstellung (Einlangen des Förderungsansuchens bei der aws) und endet spätestens mit dem 30.06.2028. 

Projektdauer:

  • Proof of Concept Klein:  maximal 12 Monate
  • Proof of Concept Groß:  maximal 24 Monate

Auszahlung:

  • Proof of Concept Klein: 1 Tranche am Projektende
  • Proof of Concept Groß: 2 Tranchen: 60 % zu Projektbeginn und 40 % zu Projektende
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice GmbH
Walcherstraße 225, 1120 Wien
+43 1 50175510
s.polan@aws.at
http://www.aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 24.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prototypen Förderung klein: eine Tranche am Ende des Projektes

Prototypen Förderung groß: 2 Tranchen, wobei 60% zu Beginn ausbezahlt werden

Endbericht und Kostennachweis

Rechtsgrundlage

Grundlage für das gegenständliche Programmdokument ist die aws Richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung („die Richtlinie“) von Juli 2024.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das Programm „Proof of Concept“ adressiert die von Forschungseinrichtungen oftmals problematisierte „Lücke“ in der frühen Phase der Umsetzung von akademischen Forschungs- und Entwicklungsergebnissen und will Impulse für den ersten Schritt hin zu einem effizienteren Technologietransfer setzen.

Referenznummer

1070176

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.