Entsiegelungsmaßnahmen Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Entsiegelungsmaßnahmen ab 100 m² von wasserundurchlässigen Bodenbelägen und deren Umwandlung in unversiegelte Fläche oder wasserdurchlässig befestigte Böden (Teilentsiegelung) durch Begrünung. 

Die Höhe der Subvention richtet sich nach der entsiegelten und begrünten Fläche.
50,00 Euro pro m² entsiegelter Fläche
30,00 Euro pro m² teilentsiegelter Fläche 

bis maximal brutto 10.000,00 Euro.

Die Förderung ist mit maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz
Rathausplatz 1
9500 Villach
042422052200
naturschutz@villach.at
https://villach.at/stadt-service/umwelt-und-natur

Rechtsgrundlage

Richtlinie Gewährung von Subventionsmitteln im Bereich Nachhaltigkeit durch die Stadt Villach (Bereichs-Subventionsordnung Nachhaltigkeit)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1070150