Mit dem ESF+ Call sollen im Burgenland tätige Erwachsenenbildungseinrichtungen aufgefordert werden, Projekte im Bereich Basisbildung einzureichen.
Die gemäß diesem Aufruf finanzierten Bildungsmaßnahmen sind Teile der „Initiative Erwachsenenbildung“ und verfolgen folgende Ziele:
- Jugendlichen und Erwachsenen auch nach Beendigung der schulischen Ausbildungsphase den Erwerb grundlegender Kompetenzen und Bildungsabschlüsse unentgeltlich zu ermöglichen,
- Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit Basisbildungsbedarf, ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Erstsprache oder eventuell vorliegender Schulabschlüsse, zu unterstützen,
- die Bildungsangebote fördern etwa den Erwerb von Sprachkompetenzen in Deutsch und einer anderen Sprache, mathematische Kompetenzen, digitale Kompetenzen und Lernkompetenzen,
- die Bildungsangebote werden flächendeckend und regional ausgewogen angeboten,
- die Bildungsangebote sind qualitativ hochwertig und den Bedürfnissen der Zielgruppe entsprechend gestaltet,
- die Bildungsangebote zielen auf Anschlussfähigkeit und weiterführende Perspektiven der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab.
Die Abwicklung im Bereich Basisbildung erfolgt inhaltlich nach dem Programmplanungsdokument der Initiative Erwachsenenbildung bzw. nach der diesbezüglichen 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses.
Die eingereichten Projekte weisen grundsätzlich eine Projektlaufzeit von 2 Jahren auf. Die ZWIST behält sich vor, die in diesem Call genehmigten Projekte bei Bedarf zu verlängern und abhängig von der Programmabwicklung und der Verfügbarkeit der Mittel aufzustocken.
Voraussetzung für die Einreichung von Projekten ist die vorherige Akkreditierung des Angebots durch die Akkreditierungsgruppe der IEB. Diese Akkreditierung muss zu Projektbeginn vorliegen. Zum Call sind alle im Burgenland tätigen Erwachsenenbildungsorganisationen zugelassen, die die oben zitierten Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Einreichung ist die vorherige Zertifizierung durch eine externe Qualitätssicherung (z. B. LQW, ÖCERT o. Ä). Diese Zertifizierung muss zu Projektbeginn vorliegen.
Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) und des Landes Burgenland gewährt. Weitere nationale Kofinanzierungen sind nicht vorgesehen.