Sonderprogramm Lehrlinge Link zur Förderung kopieren

Es werden Lehrabschlussprüfungsvorbereitungskurse gefördert.

Der WAFF übernimmt die Vorfinanzierung der Kurskosten.
Die Förderung gilt für

  • Lehrlinge, deren Lehrzeit spätestens in 12 Monaten endet, sowie
  • Personen, deren Lehrzeit-Ende höchstens 36 Monate zurückliegt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

waff
Lassallestraße 1, 1020 Wien
01 21748
waff@waff.at
http://www.waff.at

https://www.waff.at/foerderungen/lehrlingsfoerderung/

Direkte Verrechnung der Kurskosten mit den Kursinstituten

Teilnahmebestätigung

Rechtsgrundlage

Satzung des Wr. Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds / Durchführungsbestimmung für das Sonderprogramm Lehrlinge

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069988

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