Outplacementstiftungen Link zur Förderung kopieren

  • Die Outplacementstiftungen umfassen Unternehmensstiftungen, Branchenstiftungen, Insolvenzstiftung sowie die Wiener Regionalstiftung gemäß § 18 Abs. 5 und 6 ALVG und nach gültiger Bundesrichtlinie des AMS.
  • Die Stiftungsteilnehmer*innen erhalten Information, Berufsorientierung, Aus-/ Weiterbildung, Aktive Arbeitsuche, Intensivbetreuung Älterer und gegebenenfalls Vorbereitung für eine Unternehmensgründung.
  • Ziel ist die Wiederaufnahme einer Beschäftigung entsprechend einem durch das AMS und den waff zu genehmigenden "Bildungsplan", in dem die neue berufliche Ausrichtung und entsprechende Qualifizierungsschritte festgelegt sind.
  • Die Teilnehmer*innenzahlen umfassen sowohl Wiener Teilnehmer*innen als auch solche aus anderen Bundesländern.
  • Die Landesmittel werden ausschließlich für Wiener Teilnehmer*innen eingesetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

waff
Lassallestraße 1
1020 Wien
01 21748
waff@waff.at
http://www.waff.at

Finanzierung oder Refundierung der Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen

Erst- und Zweitgenehmigung der Maßnahmenpläne und der einlangenden Rechnungen

Rechtsgrundlage

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), § 18 Abs. 6 bis 9; Bundesrichtlinie des AMS Österreich zur Anerkennung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsstiftung (AST) ALVG, Bundesrichtlinie Aus- und Weiterbildungsbeihilfen (BEMO)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069939

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