Förderungen für Projekte zur Verbesserung der Religionsfreiheit und dem internationalen Schutz verfolgter religiöser Minderheiten.
Gefördert werden Projekte, die die Situation verfolgter religiöser Minderheiten verbessern, insbesondere von Christinnen und Christen in Asien / Nahost (Indien, Libanon, Myanmar, Syrien) und afrikanischen Ländern (Äthiopien, Eritrea, Libyen, Mali, Nigeria). Diese Regionen sind besonders stark von Einschränkungen der Religionsfreiheit betroffen.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Initiativen österreichischer gemeinnütziger Organisationen in Zusammenarbeit mit Projektpartnern im Ausland sowie international tätiger Organisationen mit Sitz in Österreich. Gefördert werden Projekte, die strukturelle, langfristige Maßnahmen ebenso wie direkte Interventionen zur Verbesserung der Religionsfreiheit und des internationalen Schutzes religiöser Minderheiten umsetzen.
Besonderer Fokus liegt auf Projekten im Bereich der mobilen medizinischen Versorgung als essenzielle Daseinsvorsorge für Angehörige religiöser Minderheiten, insbesondere verfolgter Christinnen und Christen.
Die Fördermittel werden vom Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellt und durch die Stabstelle Internationaler Schutz verfolgter religiöser Minderheiten abgewickelt.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Unternehmen
- Non-Profit-Organisationen
- Öffentlichen Einrichtungen