Projektförderungen Internationale Religionsfreiheit 2024-2028 Link zur Förderung

Förderungen für Projekte zur Verbesserung der Religionsfreiheit und dem internationalen Schutz verfolgter religiöser Minderheiten.

Gefördert werden Projekte, die die Situation verfolgter religiöser Minderheiten verbessern, insbesondere von Christinnen und Christen im Nahen Osten, in Afghanistan und den angrenzenden Regionen sowie in West- und Ostafrika. Diese Regionen sind besonders stark von Einschränkungen der Religionsfreiheit betroffen.

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Initiativen österreichischer gemeinnütziger Organisationen in Zusammenarbeit mit Projektpartnern im Ausland sowie international tätiger Organisationen mit Sitz in Österreich. Gefördert werden Projekte, die strukturelle, langfristige Maßnahmen ebenso wie direkte Interventionen zur Verbesserung der Religionsfreiheit und des internationalen Schutzes religiöser Minderheiten umsetzen.

Besonderer Fokus liegt auf Projekten in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Schutzmaßnahmen, interreligiöser Dialog sowie auf der Beobachtung und wissenschaftlichen Aufarbeitung der globalen Situation der Religionsfreiheit.

Die Fördermittel werden vom Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellt und durch die Stabstelle Internationaler Schutz verfolgter religiöser Minderheiten abgewickelt.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt Stabstelle Internationaler Schutz verfolgter religiöser Minderheiten
Ballhausplatz 2
Stabstelle.Religionsfreiheit@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/stabstelle-internationaler-schutz-verfolgter-religioeser-minderheiten.html

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); BGBl. II Nr. 208/2014, in der zum Zeitpunkt der Erlassung gegenständlicher Sonderrichtlinie geltenden Fassung. Sonderrichtlinie „Internationale Religionsfreiheit 2024-2028“ Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt; BKA: GZ 2023-0.674.920
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer. Angestrebte Wirkung: hoher Nutzen der Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts im Rahmen der Regierungs- und Europapolitik

Referenznummer

1069897