Beiträge an Gemeinden für Seilbahn-Anlagen Link zur Förderung

Es werden unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse der Gemeinden an Seilbahn- und Liftgesellschaften, an denen die Gemeinden beteiligt sind, gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa)
Römerstraße 15, 6901 Bregenz
+43 5574 511 23105
finanzen@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Beschluss der Vorarlberger Landesregierung im Einzelfall, Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069889