Beiträge an Gemeinden für Seilbahn-Anlagen Link zur Förderung kopieren

Es werden unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse der Gemeinden an Seilbahn- und Liftgesellschaften, an denen die Gemeinden beteiligt sind, gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa)
Römerstraße 15, 6901 Bregenz
+43 5574 511 23105
finanzen@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Beschluss der Vorarlberger Landesregierung im Einzelfall, Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069889

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