Housing First – Betreuung Link zur Förderung kopieren

Ziel des Unterstützungsprogramms Housing First ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 1a LWA-G ist die Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit. Zuwendungen werden in Form von Unterstützungsleistungen zur Wohnraumbeschaffung (gem. § 2 Abs. 2 Z 2 LWA-G) geleistet.

Eine der Unterstützungsleistungen zur Wohnraumbeschaffung ist – neben der Übernahme von Anmietungskosten (Kautionen, Finanzierungsbeiträge) und der Auszahlung einer bedarfsorientierten Startunterstützung – sozialarbeiterische Betreuung durch zugelassene Beratungseinrichtungen inkl. Vermittlung von Wohnraum.

Betreuung gem. Housing First verläuft in zwei Phasen (Phase A – Betreuung bis „Matching“ bzw. Wohnraumvermittlung und Phase B – Betreuung ab „Matching“ bzw. Wohnraumvermittlung). Phase A dauert 4 Monate, Phase B 6 Monate. Beide Phasen können je nach Bedarf auf Antrag verlängert werden (Phase A um jeweils 2 Monate, Phase B um jeweils 6 Monate). In beiden Phasen kann die Intensität der Betreuung, die in Betreuungsstunden pro Woche zum gemessen wird, je nach individuellem Bedarf variieren (= Stufen). Dieser Bedarf muss in den jeweiligen Anträgen entsprechend begründet werden.

Mit Bewilligung der jeweiligen Betreuung wird ein entsprechender Betreuungsbeitrag als Vergütung an die Beratungseinrichtung ausbezahlt. Für die im Zuge des Betreuungsprozesses erfolgte erfolgreiche Akquise einer Wohnung durch die Beratungseinrichtung bzw. ein Subunternehmen wird zusätzlich eine Pauschale zur Wohnraumbeschaffung an die Beratungseinrichtung ausbezahlt.

Alle Informationen finden sich im Detail in der Richtlinie „Housing First – Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit“ idgF (Wohnen (sozialministerium.at)).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Gruppe B, Abteilung 10
Stubenring 1
1010 Wien
1711000
Wohnen@sozialministerium.at
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/wohnungssicherung.html

Housing First Österreich – Wohnungslosigkeit jetzt beenden
Gerichtsgasse 3/2/3, 1210 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

keine

Dem BMSGPK ist die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch Vorlage eines Abschlussberichts von der Abwicklungsstelle nachzuweisen. Das BMSGPK hat das Recht, jederzeit die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher und Belege, sowie durch Vorort-Kontrollen zu überprüfen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Umsetzung des § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 1a Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G) idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

20 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1069855

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