Ziel des Unterstützungsprogramms Housing First ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 1a LWA-G ist die Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit. Zuwendungen werden in Form von Unterstützungsleistungen zur Wohnraumbeschaffung (gem. § 2 Abs. 2 Z 2 LWA-G) geleistet.
Eine der Unterstützungsleistungen zur Wohnraumbeschaffung ist – neben der Übernahme von Anmietungskosten (Kautionen, Finanzierungsbeiträge) und der Auszahlung einer bedarfsorientierten Startunterstützung – sozialarbeiterische Betreuung durch zugelassene Beratungseinrichtungen inkl. Vermittlung von Wohnraum.
Betreuung gem. Housing First verläuft in zwei Phasen (Phase A – Betreuung bis „Matching“ bzw. Wohnraumvermittlung und Phase B – Betreuung ab „Matching“ bzw. Wohnraumvermittlung). Phase A dauert 4 Monate, Phase B 6 Monate. Beide Phasen können je nach Bedarf auf Antrag verlängert werden (Phase A um jeweils 2 Monate, Phase B um jeweils 6 Monate). In beiden Phasen kann die Intensität der Betreuung, die in Betreuungsstunden pro Woche zum gemessen wird, je nach individuellem Bedarf variieren (= Stufen). Dieser Bedarf muss in den jeweiligen Anträgen entsprechend begründet werden.
Mit Bewilligung der jeweiligen Betreuung wird ein entsprechender Betreuungsbeitrag als Vergütung an die Beratungseinrichtung ausbezahlt. Für die im Zuge des Betreuungsprozesses erfolgte erfolgreiche Akquise einer Wohnung durch die Beratungseinrichtung bzw. ein Subunternehmen wird zusätzlich eine Pauschale zur Wohnraumbeschaffung an die Beratungseinrichtung ausbezahlt.
Alle Informationen finden sich im Detail in der Richtlinie „Housing First – Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit“ idgF (Wohnen (sozialministerium.at)).