E-Sport Scheck Link zur Förderung kopieren

Der E-Sport Scheck unterstützt österreichische E-Sport Vereine dabei, professionelle Strukturen mit dazugehörigen Vereinslokalen aufzubauen sowie E-Sport Turniere, Veranstaltungen und Trainingscamps auszurichten.

Der Begriff E-Sport kommt dann zur Anwendung, wenn Videospiele nicht nur als Hobby, sondern als professionelle Sportart in organisierter Form ausgeübt werden. Die Regeln für einen E-Sport Wettkampf setzen die entsprechende Software und der Wettkampfveranstalter fest. Die Auswahl der E-Sport-Games erfolgt anhand ihrer Spielbarkeit mit vergleichbaren Ergebnissen, welche nicht durch Glück, sondern durch Training und Erfahrung erzielt werden.

Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderbaren Gesamtkosten der eingereichten Projekte pro Verein. Höhere Gesamtkosten sind möglich, der max. Förderbetrag je Verein ist jedoch mit 16.000 Euro gedeckelt.

Förderbare Kosten sind:

  • Sachkosten für Infrastrukturausstattung: darunter fallen Kosten für Neuanschaffungen und Upgrades von Technologien sowie Ausstattung von physischen E-Sport Vereinen,
  • Drittkosten für die Ausrichtung von E-Sport Veranstaltungen: unter diese Kostenkategorie fallen Kosten für extern zugekaufte Dienstleistungen, die für die Erreichung der Projektziele notwendig sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1, 1090 Wien
+43 57755-3509
marina.schwenzner@ffg.at
http://www.ffg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 31.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie E-Sport Förderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,45 Mio. Euro

Wirkungsziele

Die Förderung rückt die Schaffung digitaler Innovationen und die Stärkung von E-Sport in Österreich in den Mittelpunkt.

Referenznummer

1069806