ESF+ 21-27 Call Stabilisierung und Orientierung von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen Link zur Förderung kopieren

Ein erheblicher Anteil der beim AMS Vorarlberg vorgemerkten jungen Arbeitslosen weist diverse (oft auch multiple) psychische Problemstellungen auf, die eine Aufnahme einer Beschäftigung oder Berufsausbildung erschweren bzw. unmöglich machen.

Mit dem ausgeschriebenen Projekt (Bildungsmaßnahme) sollen diese jungen Menschen stabilisiert sowie beruflich (neu) orientiert werden und sich im Anschluss daran (wieder) auf Perspektiven zu Arbeit und/oder Qualifizierung einlassen können.

Durch eine Standortbestimmung und Perspektivenplanung soll eine nachhaltige gesellschaftliche Integration ermöglicht werden. Außerdem sollen erfolgreich schul-, ausbildungs-, qualifizierungs- und arbeitsbezogene Schlüsselqualifikationen vermittelt und trainiert werden.

Die Finanzierung des Projektes erfolgt zu 40% aus ESF-Mitteln und zu je 30% aus Mitteln des Landes Vorarlberg und des AMS Vorarlberg.

Geplante Zielgruppen:

Beim AMS Vorarlberg vorgemerkte Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren mit (oft auch multiplen) psychischen Problemstellungen.

Ziele, die erreicht werden sollen:

Die Teilnehmer_innen werden im Rahmen dieser Bildungsmaßnahme stabilisiert und orientiert, damit sie unmittelbar im Anschluss daran eine Beschäftigung oder eine (berufliche) Qualifizierung aufnehmen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung VIa
Römerstraße 15
6901 Bregenz
0043 5574 211 26105
wirtschaft@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.09.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtline ESF+ Programm "Beschäftigung Österreich & JTF 2021 - 2027"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

5 Mio. Euro

Referenznummer

1069798